Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie MYSTIC TRAVEL den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller Hinweise und Erläuterungen, die in dem dem Reisegast zur Verfügung gestellten Reisekatalog und dem bei einigen Reisen zu Grunde gelegten Detailprogramm enthalten sind und auf der Grundlage dieser Reisebedingungen. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax erfolgen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die Buchungsbestätigung zustande. Im Falle mündlicher Buchungsbestätigung erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übersandt.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsschluß ist innerhalb 14 Tagen eine Anzahlung von 20% zu leisten
2.2 Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.3 Die Buchungsbestätigung wird nach Reiseanmeldung zugesendet. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von MYSTIC TRAVEL ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
3.2 Wird auf Ihren Wunsch von MYSTIC TRAVEL ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von MYSTIC TRAVEL ausschließlich aus dem entsprechenden Angebot und/oder der entsprechenden Buchungsbestätigung.
3.3 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit MYSTIC TRAVEL .
3.4 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Agenturen, Hotels, Transportunternehmen, Referenten, u.s.w.) und Reisebüros sind von MYSTIC TRAVEL nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von MYSTIC TRAVEL hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Preisänderungen
4.1 MYSTIC TRAVEL behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle starker Währungsschwankungen zu ändern
4.2 Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MYSTIC TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Programm anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von MYSTIC TRAVEL über die Preiserhöhung MYSTIC TRAVEL gegenüber geltend zu machen.
4.3 Treten Sie in diesem Fall vom Reisevertrag zurück, erhalten Sie an MYSTIC TRAVEL bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MYSTIC TRAVEL . Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 MYSTIC TRAVEL stehen im Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigungen zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt sind: ab 90. bis 46. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises ab 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises ab 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
5.3 Bei Absage am Tag des Reisebeginns ist der gesamte Reisepreis ohne Abzug fällig. Wir empfehlen den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
5.4 Ihnen steht es frei, MYSTIC TRAVEL nachzuweisen, daß ihr tatsächlich geringere oder keine Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.5 Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen, falls dies buchungstechnisch möglich ist. Durch die Umbuchung entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten. Falls diese Person den Reiseerfordernissen aus irgend einem Grund nicht genügt, ist MYSTIC TRAVEL berechtigt, den Wechsel der Person abzulehnen. Die entsprechenden Rücktrittskosten gehen dann zu Ihren Lasten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von MYSTIC TRAVEL zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Auf die Möglichkeit zum Abschluß einer Reiseabbruchversicherung wird hingewiesen.
7. Rücktritt und Kündigung durch MYSTIC TRAVEL
7.1 MYSTIC TRAVEL behält sich vor, einem/r Teilnehmer/in auch während der Reise vollständig oder von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie/ er den Ablauf durch ihr/sein Verhalten nachhaltig stört oder gefährdet und auch durch Abmahnung keine Abhilfe geschaffen werden kann. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
8. Obliegenheiten des Reisenden / Kündigung durch den Reisenden
8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, haben Sie MYSTIC TRAVEL umgehend zu benachrichtigen. Sie sind zur Beachtung der Ihnen in der Reiseausschreibung und/oder den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise, insbesondere der von MYSTIC TRAVEL übermittelten Reise-¨und Gesundheitstipps, verpflichtet. Ob eine Teilnahme an den Aktivitäten mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist, hat jeder Teilnehmer in eigener Verantwortung (ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates) selbst zu prüfen und zu entscheiden: Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden kann insoweit vom Veranstalter nicht übernommen werden. Etwaige Krankheiten müssen dem Veranstalter vor Beginn der Reise mitgeteilt werden. Auch die Anreise wird selbstverantwortlich bestritten, sofern diese nicht über MYSTIC TRAVEL gebucht wird. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um an einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden niedrig zu halten.
8.2 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit MYSTIC TRAVEL dahingehend konkretisiert, daß Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich der von MYSTIC TRAVEL beauftragten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, soweit das möglich ist. Die Reiseleitung ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzuerkennen.
8.3 Ist von MYSTIC TRAVEL keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, MYSTIC TRAVEL direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit MYSTIC TRAVEL kann unter der im Reiseprospekt und den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden.
8.4 Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
8.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, MYSTIC TRAVEL erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn MYSTIC TRAVEL , bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MYSTIC TRAVEL oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrags durch Sie, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hiervon unberührt.
8.7 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit MYSTIC TRAVEL abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert: a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von MYSTIC TRAVEL erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber MYSTIC TRAVEL direkt geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber MYSTIC TRAVEL erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. c) Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. d) Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 MYSTIC TRAVEL informiert im Reiseprospekt oder in separaten Informationen über Bestimmungen, die für Indien gültig sind sowie über die Fristen zur Erlangung der für die Reise notwendigen Unterlagen. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Paß-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie MYSTIC TRAVEL nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.
9.2 MYSTIC TRAVEL wird den Kunden vor seiner Reiseanmeldung über etwaige Änderungen der einschlägigen Vorschriften informieren.
9.3 Soweit MYSTIC TRAVEL ihrer Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, sind Sie zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.
9.4 Soweit aus den genannten Vorschriften dem Kunden Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn MYSTIC TRAVEL seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche Ihrerseits im Falle eines schuldhaften Verhaltens von MYSTIC TRAVEL bleiben unberührt.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von MYSTIC TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben – oder nach – vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) MYSTIC TRAVEL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 MYSTIC TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kulturveranstaltungen, Ausflüge usw.).
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber MYSTIC TRAVEL , gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die gesetzliche Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung von Dritten im eigenen Namen.
12. Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen oder höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
12.3 Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin.